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LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 11 AS 607/16 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.09.2016 - L 11 AS 607/16 B ER (https://dejure.org/2016,99333)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. September 2016 - L 11 AS 607/16 B ER (https://dejure.org/2016,99333)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Hannover, 24.06.2016 - S 31 AS 2297/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 11 AS 607/16 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 11 AS 607/16
Die Ermessensausübung der Behörde ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen, ob Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist ("Rechtmäßigkeits-, aber keine Zweckmäßigkeitskontrolle"; vgl. BSG, Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - sowie Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -). - BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 11 AS 607/16
Bei schwankendem Einkommen - wie im vorliegenden Fall aus einer selbständigen Tätigkeit als Versicherungsmakler - sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) SGB II-Leistungen grundsätzlich zunächst lediglich vorläufig zu gewähren (BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R -). - BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 11 AS 607/16
Die Ermessensausübung der Behörde ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen, ob Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist ("Rechtmäßigkeits-, aber keine Zweckmäßigkeitskontrolle"; vgl. BSG, Urteil vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - sowie Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -).